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Von einer Ersetzungsbefugnis (= facultas alternativa) spricht man, wenn der Schuldner einen Teil oder die ganze Schuld, durch die Hingabe eines anderen Gegenstandes ersetzen kann.
A kauft bei B einen Neuwagen und bekommt zugesichert, dass der Händler wenn A will den gebrauchten Pkw des A in Zahlung nimmt.
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