logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Ersatzkassen
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial)
    

Mit Ersatzkassen werden die Krankenkassen bezeichnet, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Die Anzahl der Ersatzkassen ist beschränkt, es gibt keine Neuzulassungen mehr.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise