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Ersatzerben sind von Nacherben zu unterscheiden. Der Ersatzerbe kommt nur zum Zug wenn der Erbe als Erben wegfällt:
Sollte ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfallen, bestimmen wir als Ersatzerben
Vor dem Erbfall meint in erster Linie Vorversterben, nach dem Erbfall meint Ausschlagung.
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