logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
error in negotio
(recht.zivil.materiell.at und recht.allgemein.latein)
    

Mit error in negotio wird ein Unterfall des Inhaltsirrtums bezeichnet, bei dem sich der Erklärende über die Art des Vertrages irrt.

Beispiel: Der Erklärende denkt er nimmt ein Schenkungsangebot an, dabei ist es ein Kaufvertrag.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Inhaltsirrtum