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Erhöhungsgebühr
(recht.zivil.formell)
    

Mit Erhöhungsgebühr wird die Gebühr nach VV RVG 1008 bezeichnet, die pro weiterem Auftraggeber in einer Angelegenheit die Verfahrens- und Geschäftsgebühr um 0,3 maximal aber um 2,0 erhöht.

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