logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Erbschaft/Nachlass
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Nachlass/Erbschaft ist die Bezeichnung für das vom Erblasser hinterlassene Vermögen. Dazu zählen grundsätzlich auch die Schulden des Erblasser (siehe dazu unter Nachlassverbindlichkeiten).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Ausschlagung/Annahme * Erbteil * Nachlass