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Entfristungsklage
(recht.zivil.formell.arbeitsprozess)
    

Mit Entfristungsklage wird im Arbeitsrecht eine Klage bezeichnet, mit der die Befristung eines Arbeitsverhältnisses angegriffen wird (§ 17 TzBfG). Ziel der Entfristungsklage ist es, dem Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu erstreiten. Die Entfristungsklage muss bis spätestens drei Wochen nach dem vereinbarten Ende erhoben werden.

Die Klägerin beantragt,
festzustellen, dass die Befristung des Arbeitsvertrages vom 20.6.2006 bis längstens 31.6.2007 unwirksam ist und das das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis über den 31.6.2007 hinaus zu unveränderten Bedingungen als Verwaltungsangestellte fortbesteht,
die Beklagte zu verurteilen, die Klägerin für den Fall eines Obsiegens der Klägerin in der 1. Instanz für die Dauer eines eventuell Berufungsverfahrens zu den zuletzt gültigen Bedingungen als Verwaltungsangestellte weiter zu beschäftigen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Kettenarbeitsverhältnis