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amicus curiae
(en.law)
    

= Freund des Gerichts. Der Begriff wird im anglo-amerikanischen Recht für einen von den Parteien unabhängigen Dritten benutzt, der das Gericht mit rechtlichen Informationen versorgt. Am ehesten vergleichbar mit einem Sachverständigen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Sachverständiger