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Elektronischer Entgeltnachweis (Elena)/Elena-Verfahren
(recht.öffentlich.verwaltung.bt.sozial)
    

Mit Elena wird die neue Datenbank bezeichnet, in der zentral die Entgeltnachweise für Arbeitnehmer gespeichert werden. Die Einführung von Elena beruht dem Gesetz über das Verfahren des Elektronischen Entgeltnachweises (Elena-Verfahrensgesetz), das im Wesentlichen die §§ 95 ff SGB IV ändert. Die Daten werden von der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung, der sog. zentralen Speicherstelle gespeichert (§ 96 Abs. 1 SGB IV). Der Datenschutz soll gewährleistet sein.

Gemäß § 97 Abs. 1 SGB IV sind Arbeitgeber verpflichtet, die dort aufgezählten Daten der zentralen Speicherstelle mit jeder Entgeltabrechnung zu übermitteln, dazu zählen im Wesentlichen Versicherungsnummer und erfasstes Einkommen. Der Staat ist davon abgerückt auch die Streikzeiten der Arbeitnehmer zu erfassen, deren Speicherung zutreffend stark kritisiert wurde.

Elena soll dem vereinfachten Nachweis des Einkommens bei Behörden (Wohngeld, Beratungshilfe, Hartz IV etc.) dienen. Der Arbeitnehmer muss nur der Behörde die Erlaubnis zum Auslesen der Daten erteilen.

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