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Einzelrichter
(recht.straf.prozess und recht.zivil.formell.prozess)
    

Inhalt
             1. Zivilprozessrecht
             2. Verwaltungsprozessrecht

Von einem Einzelrichter spricht man im Zivil- und Verwaltungsprozess bei einem Richter der über die ihm vorgelegten Fälle alleine entscheidet. Im Strafrecht gibt es dafür den Strafrichter.

1. Zivilprozessrecht

Im Zivilprozessrecht entscheidet der Einzelrichter am Amtsgericht und grundsätzlich auch am Landgericht.

2. Verwaltungsprozessrecht

Auch in der VwGO überträgt die Kammer die Sache gemäß § 6 VwGO per Beschluss an den Einzelrichter, wenn sie keine besonderen Schwierigkeiten aufweist und keine besondere Bedeutung hat.

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Auf diesen Artikel verweisen: Strafrichter * Verwaltungsgericht