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Einzelfallregelung (zur Regelung eines Einzelfalles)
    

In Abgrenzung zur abstrakt-generellen Rechtsnorm muss ein Verwaltungsakt konkret-individuell oder abstrakt-individuell sein.

Dabei ist der individuelle Charakter auch dann noch anzunehmen, wenn sich der VA an einen individuell bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet. Beispiel: Die Auflösung einer Versammlung.

Ist die Regelung konkret-generell, so handelt es sich um eine Allgemeinverfügung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Verwaltungsakt (VA) * Allgemeinverfügung