logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (2)

Name*:
Kommentar:
AntiSpamFeld Text bitte löschen!
28.06.07 info: Stimmt. Danke für den Hinweis.
27.06.07 filia_fortunae: zu 6.: eine ausdrückliche Erklärung ist nicht erforderlich, die kann auch konkludent erfolgen, wichtig ist einzig, dass sie vor der Tat erklärt wurde (vgl. Wessels/Beulke Strafrecht AT, Rn. 378)

Werbung: