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Einstimmigkeit/Allstimmigkeit
(recht.zivil.materiell)
    

Während bei Einstimmigkeit die Zustimmung aller sich an einer Abstimmung beteiligenden Mitglieder (z.B. bei der Versammlung durch Anwesenheit) einer Gruppe notwendig ist, ist bei Allstimmigkeit zusätzlich die Beteiligung (Anwesenheit) aller Mitglieder erforderlich.

Beispiel im Gesetz: § 23 Abs. 3 WEG.

Beispiel: Eine Gemeinschaft besteht aus 10 Mitgliedern. An einer Abstimmung beteiligen sich 9 Mitglieder und stimmen einem Beschluss zu. Der Beschluss ist damit einstimmg aber nicht allstimmig gefasst.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 23 WEG Wohnungseigentümerversammlung