logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, Einsicht in die Unterlagen
(recht.zivil.formell.prozess)
    

§ 117 ZPO regelt in Abs. 2 S. 2 ein Einsichtsrecht der Gegenseite im Prozess/Verfahren.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise