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Eilverfahren in der ZPO
(recht.zivil.formell.prozess und recht.ref.zpo1)
    

Mit Eilverfahren werden summarische Verfahren bezeichnet, die der vorläufigen Sicherung eines materiellen Anspruchs dienen. Die ZPO kennt als Eilverfahren, den Arrest und die einstweilige Verfügung.

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