logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Ehelichkeitserklärung/Ehelichkerklärung
(recht.zivil.materiell.familie.abstammung)
    

Mit Ehelichkeitserklärung wird die Legitimation nichtehelicher Kinder bezeichnet. Im deutschen Recht (hier BGB) ist die Ehelichkeitserklärung durch die Anerkennung der Vaterschaft ersetzt worden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise