logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Ehebruch
(recht.straf und recht.geschichte.20)
    

Ist der Beischlaf eines Ehepartners mit einem Dritten. Ehebruch war früher strafbar, dies wurde aber 1969 geändert.

Ehebruch kann aber zu einer Unterhaltsverwirkung nach § 1579 Nr. 7 führen.

So hat das OLG Hamm mit Beschl. v. 197.7.2011 (Az. 13 UF 3/11 = NjW 2011, 3379 f) entschieden, dass eine Ehefrau die in der berufsbedingten Abwesenheit ihres Mannes ein intimes Verhältnis mit einem gemeinsamen Freund aufnimmt ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirkt hat.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise