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eBay
(it.unternehmen und it.recht.onlineauktionen)
    

Ebay ist ein Online-Auktionshaus. Es bietet Privaten und Gewerblichen die Möglichkeit Waren über Online-Versteigerungen zu verkaufen und zu kaufen.

Zu diesem Zweck erstellt der Verkäufer bei eBay ein Angebot, in dem er unter seinem Pseudonym Artikelbezeichung, Beschreibung, Startpreis und Laufzeit angibt.

Während der Laufzeit kann dieses Angebot über das Internet abgerufen und darauf geboten werden. Um zu bieten muß der Bieter unter seinem Pseudonym einen Betrag über dem Startpreis bzw. dem letzten Höchstgebot eingeben. Wer zum Zeitpunkt des automatischen Ablaufs das Höchstgebot hält wird nach eBay-Terminilogie Käufer.

Dem Käufer und dem Verkäufer werden dann von eBay automatisch die Daten (Name, Anschrift, eMail-Adresse) des jeweils anderen mitgeteilt. Nach den AGB von eBay ist damit ein Vertrag zwischen den beiden zustande gekommen. Siehe zu den rechtlichen Aspekten im Detail unter Onlineauktionen.

Gleichzeitig wird dem Verkäufer auf seinem eBay-Konto ein bestimmter Prozentsatz für die ebay-Provision belastet.

Die Abwicklung des Kaufs (Versendung der Ware, Entrichtung des Kaufpreises) regeln Verkäufer und Käufer unter sich.

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Auf diesen Artikel verweisen: Onlineauktionen/Internetauktionen * OLG Brandenburg 7 U 169/04