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Drittes Reich/3. Reich
(recht.geschichte.20)
    

Mit 3. Reich wurde in Deutschland von den Nationalsozialisten die von ihnen selbst 1933 und Hitler errichtete Diktatur bezeichnet. Sie sahen sich damit in der Nachfolge des heiligen römischen Reiches deutscher Nationen (1. Reich) und dem 1871 gegründeten deutschen Reich (2. Reich). Sie wollten sich so auch zur der demokratisch organisierten Weimarer Republik abgrenzen. Staatsrechtlich führte die Diktatur allerdings die Weimarer Republik und damit das 2. Reich weiter.

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Auf diesen Artikel verweisen: Ausnahmegerichte/Sondergerichte * Bundesfarben