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Dreistufentheorie
(recht.oeffentlich.grundrechte)
    

Mit Dreistufentheorie wird die im Apothekenurteil vom BVerfG entwickelte Theorie bezeichnet, die an Eingriffe in die Berufsfreiheit gestufte Anforderungen stellt. Für Näheres siehe unter Berufsfreiheit.

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Auf diesen Artikel verweisen: Gewerbefreiheit * Apothekenurteil