logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Disclaimer
(it.recht)
    

Im deutschsprachigen Raum bezeichnet man mit Disclaimer (engl. Widerruf, Dementi) den Haftungsauschluß auf Webseiten.

Insbesondere der Haftungsauschluß für den Inhalt von verlinkten Websites ist beliebt aber auch umstritten.

Ursprung für viele dieser Disclaimer ist das Urteil des LG Hamburg v. 12.05.1998 in welchem dieses eine Haftungsfreizeichungsklausel nicht für ausreichend hielt um sich wirksam von Tatsachenbehauptungen zu distanzieren, die einen Dritten herabsetzen.

Dabei verweist es auf das BGH-Urteil v. 30.1.1996 (NJW 1996, 1131) in welchem dieser für Zitate in Büchern dann von einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeht, wenn

"derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich hiervon weder ernsthaft distanziert noch die Äußerung lediglich - als Teil einer Dokumentation des Meinungsstandes - weiteren Stellungnahmen zur Seite oder gegenüber stellt."
D.h. die generelle Formulierung
"Hinsichtlich der verlinkten Seiten sind die jeweiligen Autoren verantwortlich"

genügt nicht zur Distanzierung von Beleidigungen. Sie wurde vom LG Hamburg als "nicht verantwortende Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung" angesehen.

Damit ist allerdings nicht gesagt, daß jeder Disclaimer sinnlos ist. So stellt das OLG Schlewsig-Holstein in seinem Urteil v. 19.12.2000 fest, daß die Aufnahme einer Distanzierungserklärung, dagegen spricht daß der Verweisende sich die fremden Seiten zu eigen machen wolle.

Entsprechend hat es den Beklagten nicht für die geschäftliche Nutzung der verlinkten Seite verantwortlich gemacht, und damit die an der Nutzung im geschäftlichen Verkehr hängenden Ansprüche abgelehnt.

Allerdings ist dies eine für einen speziellen Fall ergangene Einzelentscheidung, die aber immerhin zeigt, daß ein Disclaimer unter Umständen durchaus Rechtswirkungen entfalten kann. Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Links, Rechtsfragen