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dinglicher Vertrag/sachenrechtlicher Vertrag
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Mit dinglichem Vertrag wird ein Vertrag bezeichnet mit dem Rechte an Sachen geregelt werden. Z.B. ist die zur Eigentumsübertragung notwendige Einigung über den Eigentumsübergang ein dinglicher Vertrag. Der dingliche Vertrag ist regelmäßig Teil des Verfügungsgeschäfts.

Beispiel: A kauft von B ein Auto. Um den Vertrag zu erfüllen muss B dem A das Auto übereignen. Dazu muss er es ihm übergeben und beide müssen sich einig sein, dass das Eigentum auf den A übergehen soll.

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