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Differenzmethode/Anrechnungsmethode/Additionsmethode
(recht.zivil.materiell.familie)
    

Mit Differenzmethode wird bei der nachehelichen Unterhaltsberechnung ein Berechnungsmethode bezeichnet, bei der der Unterhalt aus der Hälfte der Differenz es jeweils für die Berechnung heranzuziehenden Einkommens berechnet wird.

Beispiel: A verdient nach Berücksichtigung aller abzugsfähigen Posten und Pauschalen 1.500,-/Monat netto. Seine Ex-Frau 500,- Euro. Nach Differenzmethode steht der Ehefrau ein Betrag von 500,- Euro als Aufstockungsunterhalt zu ((1.500 - 500) / 2).

Mit Anrechnungsmethode, die mit der Rechtsprechung des BGH vom 13.6.2001 (XII ZR 343/99 FamRZ 2001, 986) aufgegeben wurde, wird eine Berechnungsmethode bezeichnet, bei das Einkommen der Ehefrau auf ihren Unterhalt angerechnet wurde. Die Anrechnungsmethode fand Anwendung, wenn die Ehefrau während der Ehezeit kein eigenes Einkommen hatte, dass die Ehe prägen konnte.

Beispiel: A verdient nach Berücksichtigung aller abzugsfähigen Posten und Pauschalen 1.500,-/Monat netto. Seine Ex-Frau 500,- Euro. Nach der aufgegebenen Anrechnungsmethode war das für den Unterhalt maßgebliche Einkommen des Ehemannes zu teilen, um zunächst den Anspruch zu ermitteln (1.500/2 = 750). Auf diesen Betrag war dann dass Einkommen der Ehefrau anzurechnen (750-500 = 250). Der Restbetrag von 250,- stand der Frau als Aufstockungsunterhalt zu.

Im Rahmen seines Urteils führt der BGH dazu aus: "Jedenfalls in den Fällen, in denen der unterhaltberechtigte Ehegatte - ... - nach der Scheidung ein Einkommen erzielt oder ezielen kann, welches gleichsam als Surrogat des wirtschaftlichen Wertes seiner bisherigen Tätigkeit angsehen werden kann, ist dieses Einkommen in die Unterhaltsberechnung nach der Differenzmethode einzubeziehen". (BGH aao).

Mit Additionsmehtode wird die Methode bezeichnet, die zunächst durch Addition des eheprägenden Einkommens (unter Berücksichtigung des Werts der Haushaltsführung durch den Bedürfitgen) den Bedarf ermittelt und auf diesen dann dass von dem Bedürftigen jetzt erzielte Einkommen abzieht. Entspricht das bei der Bedarfsermittlung berücksichtigte Einkommen des Bedürftigen dem erzielten angerechneten Einkommen, kommt die Additionsmethode zum gleichen Ergebnis wie die Differenzmethode.

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Auf diesen Artikel verweisen: Surrogatsrechtsprechung