Dialer müssen seit dem 15.8.2003 bei der Regulierungsbehörde
registriert sein, wenn Anbieter die entstanden Kosten abrechnen
wollen.
Die Registrierung ist an bestimmte Voraussetzungen des Dialers
gebunden, so muß er z.B. deutlich als Einwahlprogramm gekennzeichnet
sein, und darf auch nicht nur einen Ja-Knopf enthalten. Die letzte Verschärfung der Verfügung 54/2003 der RegTP fordert nun eine Eingabeauforderung, die mindestens 1/3 des Bildschirms bedeckt und in die der Nutzer "JA" eingeben muss.
D.h. Kunden die nach dem 15.8.2003 entsprechende Rechnungen erhalten
sollten kontrollieren ob der Dialer registriert ist.
Der Letztverantwortliche für einen Dialer kann mittels
einer Datenbank bei der RegTP
abgefragt werden.
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