logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Depositum/Depositalvertrag
(recht.zivil.materiell.bt)
    

Von einem Depositum spricht man, wenn Schriftstücke in einem Archiv hinterlegt werden. Dass Eigentum bleibt bei dem Hinterlegenden. Je nach Ausgestaltung des Depositalvertrages kann eine Nutzung der Schriftstücke durch das Archiv und seiner Nutzer erfolgen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise