logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (1)
deliktische Ansprüche
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Von deliktischen Ansprüchen spricht man bei Ansprüchen, die zur Wiedergutmachung von Schäden dienen, die durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten verursacht wurden. Für weiteres siehe unter Deliktsrecht.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Anspruchsgrundlagen Zivilrecht