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Delikt
(recht.zivil.materiell.schuld.bt und recht.straf.at)
    

Mit Delikt wird im Zivilrecht die schuldhafte Verletzung fremder Rechtsgüter bezeichnet. Die Rechtsfolgen sind im Deliktsrecht geregelt.

Im Strafrecht ist Delikt eine andere Bezeichnung für Straftat.

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