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Artikel Diskussion (1)
de lege ferenda
(recht.allgemein.latein)
    

De lege ferenda (lat.) ist die Bezeichnung für "vom Standpunkt des zukünftigen Rechts".

Wird in der Regel dann verwandt, wenn ein Autor Vorschläge für Rechtsänderungen hat. Z.B.: "De lege ferenda wäre ein Einbeziehung der hier genannten Fälle in das Gesetz wünschenwert."

Gegenbegriff de lege lata.

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Auf diesen Artikel verweisen: de lege lata * contra legem * Rechtslatein * de constitutione ferenda/de constitutione lata