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Damnationslegat
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Mit Damnationslegat wird ein Vermächtnis bezeichnet, bei dem der Bedachte einen Anspruch gegen den Erben auf Leistung der Sache erhält. Das deutsche Erbrecht geht vom Damnationslegat aus.

Der Gegenbegriff ist das Vindikationslegat.

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Auf diesen Artikel verweisen: Vindikationslegat