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Vom Europarat 2001 verabschiedete
Konvention, die erweiterte Befugnisse zum Abhören des Internets, und
Möglichkeiten zum internationalen Datenaustausch zwischen den
Polizeibehörden der Unterzeichnerstaaten schaffen soll. Mittels dieser
Befugnisse soll der Kampf gegen die internationale Cyberkriminalität forciert werden.
Zu Delikten, deren Strafbarkeit die Unterzeichnerstaaten ggf.
einführen müssen, erklärt die Konvention neben Cracken, illegalem Abhören
und Eindringen, Stören von Computersystemen, Stehlen, Manipulieren oder
Löschen von Daten, und dem Herstellen, Verbreiten und Verfügbarmachen von
Kinderpornographie auch Vergehen gegen das Copyright und das Umgehen von
Kopierschutzsystemen.
Bis Herbst 2003 haben Albanien, Kroatien und Estland die Konvention ratifiziert.
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