logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Kurie/Tribus/Gentes
(recht.geschichte.rom)
    

Mit Curie wurde im römischen Recht die mittlere Verwaltungseinheit bezeichnet mit der das römische Volk zusammengefasst wurde, und die Bedeutung für die Curialcomitien hatte.

Das römische Volks war aufgeteilt in vier städtische und 31 ländliche Tribus (ursprünglich 17 ländliche und vier städtische und vor 495v Chr. insgesamt nur drei Tribus [Ramnensis, Titiensis und Lucerum]).

Jeder Tribus war aufgeteilt in zehn Curien und jede Curie in weitere zehn Gentes.

Später wurde zusätzlich eine Aufteilung nach Zenturien eingeführt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: viritim * Comitia (Curialcomitien, Centuriatscomitien, Tributscomitien)