Mit contrectatio usus (lat. Betastung + Gebrauch) wird im lat. Recht die Gebrauchsanmaßung durch Handanlegen, d.h. ohne notwendige Wegnahme, im Gegensatz zum furtum usus bezeichnet.
Der contrectatio usus kann damit als Vorbereitung zum furtum usus oder Diebstahl gesehen werden.
Werbung:
|