Causa ist die lat. Bezeichnung für den Grund einer Vermögensverschiebung, das sog. Kausal- oder Verpflichtungsgeschäft (für weiteres siehe dort).
Fehlt einer Vermögensverschiebung die causa, kann sie im Rahmen des Bereicherungsrecht rückgängig gemacht werden.
Justa causa ist die lat. Bezeichnung für eine rechtmäßiges Verpflichtungsgeschäft.
Werbung:
|