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Bundestrojaner
(it.angriff)
    

Mit Bundestrojaner werden kritisch die Bemühungen der Bundesregierung in der 16. Legislaturperiode um eine Schadsoftware bezeichnet, mit der die Straf­verfolgungs­behörden in die Lage versetzt werden sollen, unbemerkt Online-Durchsuchungen auf privaten PCs durchzuführen.

Diese Bemühungen wurden zunächst durch ein Urteil des BGH gestoppt (BGH v. 5.2.2007, Az. StB 18/06). Die Bundesregierung muss jetzt , wenn sie weitermachen will, den Gesetzgeber bemühen. Ein parallel laufendes Verfahren wegen Verfassungs­widrigkeit einer entsprechenden Regelung im Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens ist noch nicht entschieden.

Unklar ist auch noch, ob der Einsatz von bisher üblichen Schutzmaßnahmen (z.B. Firewall, Virenscanner und Intrusion Detection System) gegen einen solchen Trojaner dann rechtswidrig wird, oder ob es zur Pflicht für Schutzsoftware wird, bestimmte "staatlich zertifizierte" Schadsoftware zu ignorieren.

Der Begriff "Bundestrojaner" leitete sich von der Bezeichnung "Trojaner" für Schadsoftware ab, die unbemerkt auf einen PC eindringt und von Innen, d.h. aus dem PC heraus, Informationen über den PC versendet.

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Auf diesen Artikel verweisen: Online-Durchsuchung/PC-Screenings * RFS