logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Bundesrepublik Deutschland
(recht.oeffentlich.staat)
    

Bundesrepublik Deutschland ist die Bezeichnung für die zweite demokratische Republik auf deutschem Boden. Die Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 1949 nach dem Zusammenbruch der Diktatur des Nationalsozialismus unter der Aufsicht der westlichen Alliierten gegründet und von diesen Stück für Stück in die Souveränität entlassen. Im Jahr 1990 wurden sie nach dem Beitritt der DDR in die volle Souveränität entlassen (siehe unter Zwei plus vier Vertrag). Die Bundesrepublik zeichnet sich insbesondere durch ihre demokratische, soziale, rechts- und bundesstaatliche Verfassung aus. Diese Grundsätze sind gemäß des Willens des Verfassungsgebers nicht änderbar (Art. 79 Abs. 3 GG). Jeder hat das Recht zum Widerstand gegen jeden, der es unternimmt diese Grundsätze zu beseitigen (Art. 20 Abs. 4 GG).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise