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Bundesrecht bricht Landesrecht
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit "Bundesrecht bricht Landesrecht" wird der in Art. 31 GG festgelegte Grundsatz bezeichnet, dass im Fall eines Widerspruchs zwischen einer Norm des Landesrechts und einer Norm des Bundesrechts, die Regelung des Bundesrechts Vorrang hat.

Beispiel: In der hessischen Landesverfassung ist als Höchststrafe die Todesstrafe vorgesehen. Art. 102 des Grundgesetzes des Bundes sieht aber vor, dass in Deutschland die Todesstrafe abgeschafft ist. Gemäß des Grundsatzes Bundesrecht bricht Landesrecht, geht damit das GG der hessischen Verfassung vor, mit dem Ergebnis, dass auch in Hessen die Todesstrafe abgeschafft ist.

Siehe dazu auch unter dem Stichwort Normenhierarchie.

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Auf diesen Artikel verweisen: Bundesgesetz/Landesgesetz * Landesverfassungsgerichte * Normenhierarchie * Todesstrafe