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Bundesorgan, oberstes
(recht.oeffentlich.staat)
    

Der Begriff oberstes Bundesorgan, der z.B. vom GG in Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 verwandt wird, ist gleichbedeutend mit Verfassungsorgan. Für eine Aufzählung siehe dort.

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Auf diesen Artikel verweisen: Organstreitverfahren * Organ/Organwalter