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Der BND ist eine deutsche Bundesbehörde, die Informationen zu außen- und sicherheitspolitischen Themen sammelt, auswertet und der Bundesregierung als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellt.
Die Aufgaben des BND sind im BND-Gesetz (BNDG) geregelt.
Für die Erfüllung dieser Aufgaben hat der BND im G 10
Befugnisse für den Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
bekommen. Diese Eingriffsbefugnisse, insbesondere das automatisierte Filtern
des grenzüberschreitenden Datenverkehrs (seit der Novellierung
des G 10 vom Frühjahr 2001) sind stark
umstritten.
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