Mit Bundeskartellamt wird die Behörde (Kartellbehörde) bezeichnet, die für Aufrechterhaltung des freien Wettbewerbs zuständig ist. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Bundesrecht (§ 1 ff GWB) und europäischem Recht (Art. 81 und Art. 82 EG-Vertrag).
Um einen freien Wettbewerb zu erhalten bekämpft das Bundeseskartellamt Kartelle und den Marktmißbrauch von marktbeherrschenden Unternehmen. Hier spielt insbesondere die Preiskontrolle eine Rolle.
Beispiel: Im Herbst 2009 hat das Bundeskartellamt 30 Fernwärmeanbieter überprüft um festzustellen, ob diese überhöhte Rechnungen stellen. Aufgrund der Struktur des Leitungsnetzes haben die jeweiligen Energieanbieter auf in ihrem Bezirk kaum Konkurrenz und sind somit marktbeherrschend.
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