logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Bundesarbeitsgericht (BAG)
(recht.zivil.formell.arbeitsprozess)
    

Gemäß § 1 ArbGG ist das BAG die höchste Instanz für arbeitsrechtliche Verfahren. Hat gemäß § 40 ArbGG seinen Sitz in Erfurt. Das BAG hat 10 gemäß § 40 Arbgg eingerichtete Senate. Aufgabenaufteilung der Senate.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: nichtdeliktisches Schuldverhältnis * Arbeitsgerichtsbarkeit * BAG * Bundesgerichte/Oberste Gerichtshöfe