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Bundesanzeiger
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Bundesanzeiger ist ein offizielles amtliches Publikationsorgan der Bundesrepublik Deutschland, das vom Bundesministerium des Justiz herausgegeben wird. Der Bundesanzeiger enthält einen amtlichen und einen nichtamtlichen Teil. Im amtlichen Teil werden Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Bekanntmachungen des Bundes, z.B. Auschreibungen veröffentlicht,

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Auf diesen Artikel verweisen: Ausschreibung * Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) * Gläubigeraufruf