Auf vom Arbeitgeber bezahlten Dienstreisen des Arbeitnehmers gesammelte Bonuspunkte stehen gemäß § 667 Alt. 2 BGB dem Arbeitgeber zu. Auch wenn sie dem persönlichen Meilenkonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben werden. BAG, Urt. v. 11. 4. 2006 - 9 AZR 500/05.
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