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Mit Bonus (lat.) wird innerhalb von Geschäftsbeziehungen eine Leistung bezeichnet, die aufgrund besonderer Leistungen oder guter geschäftlicher Lage oder ähnlichen positiven Anläßen zusätzlich zur vereinbarten Leistung erbracht wird.
Beispiel: Im Arbeitsvertrag eines leitenden Angestellten ist vereinbart, dass er bei Erreichen des Umsatzzieles von einer Million Euro am Jahresende eine Zahlung von 10.000,- zusätzlich zum Gehalt (= Bonus) bekommt.
Mit Malus wird ein Abschlag bei der Leistung oder eine Rückzahlung bezeichnet, die aufgrund schlechter Leistungen oder ähnlich negativen Anläßen hinzunehmen ist.
Beispiel: So ist zur Zeit in der Diskussion, leitenden Bankmanagern bei Mißerfolgen das Gehalt zu kürzen.
Die entsprechenden vertraglichen Regelungen werden dann entweder als Bonus- oder Malus-Regelung bezeichnet.
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