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Blinkfüer
(recht.oeffentlich.grundrechte.art5)
    

Inhalt
             1. Verfassungsgerichtsentscheidung

1. Verfassungsgerichtsentscheidung

Fundstelle: BVerfGE 25, 256.

Sachverhalt: Ende August 1961 versuchten die Verlags-Häuser: Axel Springer & Sohn KG, Hammerich & Lesser KG und die Welt Verlags-GmbH durch Boykott-Aufrufe Zeitungshändler zur Entfernung von Programmzeitschriften mit Ost-Programmen aus ihrem Sortiment zu bewegen. Mit diesem Aufruf war die Drohung verbunden, Zeitungshändler die nicht Folge leisten wollten von der Belieferung mit den Produkten der aufrufenden Verlage (Bild, Bild am Sonntag, Hamburger Abendblatt, Die Welt, Die Welt am Sonntag, Das Neue Blatt, Hör zu und Kristall) auszunehmen. Eine der von diesem Boykotte betroffenen Zeitung war die Programmzeitung "Blinkfüer" deren Herausgeber klagte vor dem Landgericht gegen die Verlage und gewann. In der Berufungsinstanz verloren die Verlage, in der daraufhin angestrengten Revision hob der BGH das Urteil auf. Der Herausgeber von Blinkfüer erhob daraufhin Verfassungesbeschwerde.

Leitsatz: Eine auf politischen Motiven beruhende Aufforderung zum Boykott eines Presseunternehmens, der vornehmlich mit wirtschaftlichen Machtmitteln durchgesetz werden soll, ist nicht durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung geschützt und verstößt gegen das Grundrecht der Pressefreiheit.

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Auf diesen Artikel verweisen: Blinkfüer-Boykott-Brief