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Mit Billigkeitskontrolle wird die von der Rechtsprechung entwickelte Überprüfung eines Bestimmungsrechts gemäß § 315 BGB bezeichnet. Ein solches Bestimmungsrecht besteht z.B. regelmäßig für die Bestimmung der Preise im Rahmen von Strom- oder Gaslieferverträgen (zur Billigkeitskontrolle in diesen Fällen BGHZ 73, 116; speziell für Gaslieferung BGH NJW 87, 1828).
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