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1. Untertitel 4 - Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben


(gesetz.bgb.buch-5.abschnitt-2.titel-2.untertitel-4)
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Untertitel 4 - Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben


 § 1993 BGB Inventarerrichtung
 § 1994 BGB Inventarfrist
 § 1995 BGB Dauer der Frist
 § 1996 BGB Bestimmung einer neuen Frist
 § 1997 BGB Hemmung des Fristablaufs
 § 1998 BGB Tod des Erben vor Fristablauf
 § 1999 BGB Mitteilung an das Gericht
 § 2000 BGB Unwirksamkeit der Fristbestimmung
 § 2001 BGB Inhalt des Inventars
 § 2002 BGB Aufnahme des Inventars durch den Erben
 § 2003 BGB Amtliche Aufnahme des Inventars
 § 2004 BGB Bezugnahme auf ein vorhandenes Inventar
 § 2005 BGB Unbeschränkte Haftung des Erben bei Unrichtigkeit des Inventars
 § 2006 BGB Eidesstattliche Versicherung
 § 2007 BGB Haftung bei mehreren Erbteilen
 § 2008 BGB Inventar für eine zum Gesamtgut gehörende Erbschaft
 § 2009 BGB Wirkung der Inventarerrichtung
 § 2010 BGB Einsicht des Inventars
 § 2011 BGB Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben
 § 2012 BGB Keine Inventarfrist für den Nachlasspfleger und Nachlassverwalter
 § 2013 BGB Folgen der unbeschränkten Haftung des Erben

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