Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen.
Auf diesen Artikel verweisen: § 1318 BGB Folgen der Aufhebung * § 1318 BGB Folgen der Aufhebung * § 1316 BGB Antragsberechtigung * § 1315 BGB Ausschluss der Aufhebung * § 1314 BGB Aufhebungsgründe * Ehefähigkeit/Ehemündigkeit