logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
§ 1114 BGB Belastung eines Bruchteils
(gesetz.bgb.buch-3.abschnitt-7.titel-1)
<< >>
    

Ein Bruchteil eines Grundstücks kann außer in den in § 3 Abs. 6 der Grundbuchordnung bezeichneten Fällen mit einer Hypothek nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise