logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
§ 924 BGB Unverjährbarkeit nachbarrechtlicher Ansprüche
(gesetz.bgb.buch-3.abschnitt-3.titel-1)
<< >>
    

Die Ansprüche, die sich aus den §§ 907 bis 909, 915, dem § 917 Abs. 1, dem § 918 Abs. 2, den §§ 919, 920 und dem § 923 Abs. 2 ergeben, unterliegen nicht der Verjährung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise