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Titel 13 - Geschäftsführung ohne Auftrag
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Titel 13 - Geschäftsführung ohne Auftrag
§ 677 BGB Pflichten des Geschäftsführers
§ 678 BGB Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn
§ 679 BGB Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens des Geschäftsherrn
§ 680 BGB Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr
§ 681 BGB Nebenpflichten des Geschäftsführers
§ 683 BGB Ersatz von Aufwendungen
§ 684 BGB Herausgabe der Bereicherung
§ 685 BGB Schenkungsabsicht
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Auf diesen Artikel verweisen:
§ 1959 BGB Geschäftsführung vor der Ausschlagung
Stand 05.02.18